SOOS GmbH, Handelskai 94, Stiege 4, 5.OG, 1200 Wien, Österreich / FN 371831k Handelsgericht Wien / Tel. +43 1 33 050 33
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der SOOS GmbH für die Lagerung von Edelmetallen
Stand: 01.04.2026
Die SOOS GmbH ist Teil der international tätigen GVS-Gruppe, einem führenden Anbieter für internationale Edelmetalllagerung. Die Dienstleistungen der SOOS GmbH werden weltweit angeboten, zumeist über Niederlassungen der GVS-Gruppe. Eine Liste aller internationalen Standorte ist auf den GVS-Webseiten einsehbar.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
Unsere Lagerlösungen für Edelmetalle zählen zu den besonders kundenfreundlichen Angeboten am Markt. Deshalb finden Sie in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zahlreiche Bestimmungen, die bewusst zu Ihren Gunsten gestaltet sind und in dieser Form nur bei der GVS‑Gruppe zu finden sind. Die wichtigsten Vorteile für Sie sind in den AGB zusätzlich farblich hervorgehoben. Damit sehen Sie sofort, wo Sie mehr Schutz, mehr Transparenz und mehr Flexibilität erhalten, als es branchenüblich ist.
1 Vertragsabschluss und Vertragsdauer
(1) Alle Verträge und sonstigen Rechtsgeschäfte zwischen der SOOS GmbH und dem Kunden kommen ausschließlich durch ausdrückliche oder schlüssige Annahme durch die SOOS GmbH zustande. Der Lagervertrag läuft, sofern nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Dauer. Der Abschluss ist sowohl persönlich in einer GVS-Filiale als auch im Fernabsatz möglich.
(2) Die Identität des Kunden und gegebenenfalls bevollmächtigter Personen wird nach gesetzlichen Vorgaben geprüft.
(3) Um die alleinige Stellung des Kunden als Vertragspartner und Anspruchsinhaber zu stärken und eine klare, transparente Zuordnung aller Rechte sicherzustellen, sind Ansprüche aus diesem Lagervertrag nur mit vorheriger Zustimmung der SOOS GmbH abtretbar. Das eingelagerte Edelmetall und sämtliche daraus resultierenden Ansprüche bleiben damit klar und ausschließlich dem jeweiligen Anspruchsinhaber zugeordnet.
(4) Die SOOS GmbH erbringt ihre Dienstleistungen sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern. Gegenüber Verbrauchern gelten die zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG); durch diese AGB werden zwingende Verbraucherschutzrechte nicht eingeschränkt.
2 Kontaktaufnahme und Vertragsdaten
(1) Mitteilungen, Benachrichtigungen und rechtserhebliche Erklärungen im Rahmen der Geschäftsbeziehung werden an die jeweils zuletzt vom Kunden bekanntgegebene E‑Mail‑Adresse oder Anschrift übermittelt. Der Kunde hat für die regelmäßige Abrufbarkeit seiner E‑Mails und Aktualität seiner Kontaktdaten zu sorgen. Schriftliche Mitteilungen gelten als zugegangen, sobald sie in den Machtbereich des Kunden gelangt sind und unter gewöhnlichen Umständen mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist; eine Mitteilung per E‑Mail gilt spätestens am zweiten auf die Absendung folgenden Werktag als zugegangen, sofern keine Anhaltspunkte für eine Zustellstörung bestehen.
(2) Nutzt der Kunde das im Webshop der GVS‑Gruppe bereitgestellte, passwortgeschützte Kundenkonto, gelten über dieses Kundenkonto an die SOOS GmbH übermittelte Nachrichten als vom Kunden abgegebene schriftliche Willenserklärungen und als ausreichend legitimiert.
3 Schriftform und Vertragsänderungen
Alle Änderungen oder Ergänzungen des Lagervertrags, insbesondere solche, die den Lagerbestand, Vollmachten, Gebühren, Kundendaten oder sonstige vertragliche Vereinbarungen betreffen, müssen schriftlich erfolgen; die Übermittlung mittels E-Mail oder über das Kundenkonto im Webshop sowie anderer dauerhafter elektronischer Formate genügt der Schriftform, sofern nicht zwingendes Recht etwas anderes vorschreibt.
Jede bestätigte Änderung wird dokumentiert und im Lagervertrag nachvollziehbar aktualisiert. Eine mündliche oder stillschweigende Änderung ist ausgeschlossen.
4 Mitwirkungspflicht
Die SOOS GmbH unterliegt im Rahmen internationaler Geschäftsbeziehungen den jeweiligen nationalen Gesetzen, behördlichen Auflagen und internen Richtlinien. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen sämtliche zur Einhaltung dieser Vorschriften erforderlichen Unterlagen und Erklärungen vollständig und rechtzeitig vorzulegen.
Die SOOS GmbH ist berechtigt, die Leistungserbringung auszusetzen oder zu verweigern, bis die angeforderten Dokumente vollständig vorliegen und erfolgreich geprüft wurden.
5 Einlagerung
(1) Zur Einlagerung werden ausschließlich standardisierte, handelsübliche Anlageprodukte (wie Barren und Münzen) akzeptiert, die den organisatorischen und technischen Vorgaben des Lagerungssystems der SOOS GmbH entsprechen. Der Kunde kann Edelmetalle und handelsübliche Anlageprodukte zur Einlagerung bringen, unabhängig davon, bei welchem Händler oder Anbieter er diese erworben hat.
(2) Werden Edelmetalle über die GVS-Gruppe bezogen, können diese direkt in dessen Verwahrbestand eingelagert werden, sofern sie für denselben Standort erworben wurden, in welchem auch die Lagerung stattfindet. Erwirbt der Kunde Edelmetalle an einem anderen Ort als jenem, an dem sich der vereinbarte Lagerort befindet, so ist der Kunde selbst für die Organisation und Durchführung des Transports der erworbenen Edelmetalle zum Lagerort verantwortlich. In solchen Fällen, kann die SOOS GmbH auf Wunsch des Kunden die Organisation eines versicherten Transports durch ein spezialisiertes Unternehmen vermitteln.
6 Verwahrung
(1) Die SOOS GmbH tritt ausschließlich als Lagerfirma und Verwalter auf und sorgt für die sichere Verwahrung der Bestände im
GVS- Hochsicherheitslagersystem. Das verwahrte Edelmetall wird im Bestands- und Lagerführungssystem der SOOS GmbH unmittelbar auf den Namen des Kunden oder unter einer diesem eindeutig zugeordneten Kunden‑ID geführt. Die eingelagerten Edelmetalle verbleiben dadurch zivilrechtlich im Alleineigentum des Kunden und gelten wirtschaftlich als Sondervermögen. Sie gehören daher zu keinem Zeitpunkt zum Betriebsvermögen der SOOS GmbH und sind von deren Gläubigern rechtlich getrennt. So bleibt das Eigentum des Kunden in der Sammelverwahrung, rechtlich eindeutig zugeordnet und vor dem Zugriff Dritter geschützt.
(2) Das GVS-Hochsicherheitslagersystem ist für die gemeinsame und sichere Verwahrung von großen Mengen an Münzen und Barren ausgelegt. Gleichartiger Bestände werden gemeinsam gelagert um die räumliche Nutzung zu optimieren. Gleichzeitig wird jedes Edelmetall zum Zeitpunkt der Einlagerung dem jeweiligen Kundenlager im Bestands- und Lagerführungssystem der SOOS GmbH eindeutig zugeordnet. Die stückgenaue Lagerung ermöglicht jederzeit die detaillierte Erfassung und die Zuordnung jedes einzelnen gelagerten Stückes. Dadurch ist sichergestellt, dass alle verwahrten Artikel mit hoher Effizienz gelagert werden und regelmäßig geprüft werden. Der Kunde bleibt dabei eindeutig Eigentümer der in den Lagerunterlagen ausgewiesenen Stücke und seine Rechte sind vollständig geschützt. Bei Herausgabe erhält der Kunde Edelmetalle gleicher Art, Größe, Anzahl und desselben Herstellers wie in seinem Lagerbestand ausgewiesen. Besondere Jahrgänge sowie Spezialprägungen werden aus Gründen der Effizienz in der Regel nicht gesondert berücksichtigt. Bei großen Volumina in entsprechenden Stückelungen kann die SOOS GmbH jedoch, nach Vereinbarung mit dem Kunden, zusätzlich zu Hersteller und Stückelung auch die Seriennummern erfassen und für den Kunden gesondert ausweisen.
(3) Einzelverwahrung ist nach gesonderter Vereinbarung möglich, wird eindeutig gekennzeichnet und separat gelagert sowie verwaltet. Die Einzelverwahrung ist deutlich aufwendiger und daher in der Regel nur bei Artikeln von numismatischem Wert oder besonderem Einzelwert wirtschaftlich relevant.
(4) Es besteht für wertneutrale, oberflächliche Veränderungen (z. B. Milchflecken bei Silber) während der Verwahrungszeit keine Haftung.
7 Vollmachten
(1) Der Kunde ist berechtigt, Dritten Vollmacht zu erteilen, über die im Rahmen dieses Lagervertrages verwahrten Gegenstände zu verfügen. Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, umfasst die Vollmacht insbesondere das Recht, Einlagerungen, Auslagerungen sowie Veräußerungen der verwahrten Gegenstände vorzunehmen. Eine solche Vollmacht berechtigt nicht zur Kündigung, Änderung oder Ergänzung dieses Vertrages sowie nicht zur Erteilung von Untervollmachten.
(2) Die SOOS GmbH ist berechtigt, die Anerkennung eines Bevollmächtigten abzulehnen, sofern nach objektiven Maßstäben begründete Zweifel an dessen Identität, Geschäftsfähigkeit oder Vertretungsberechtigung bestehen.
(3) Eine erteilte Vollmacht kann vom Kunden jederzeit schriftlich widerrufen werden. Der Widerruf wird mit Zugang der schriftlichen Mitteilung bei der SOOS GmbH gemäß Punkt 2 dieser AGB wirksam. Bis zu diesem Zeitpunkt darf die SOOS GmbH auf die Wirksamkeit der ihr bekannten Vollmacht vertrauen. Die SOOS GmbH bearbeitet Widerrufe unverzüglich im ordentlichen Geschäftsgang und bestätigt dem Kunden die Deaktivierung der Vollmacht auf Wunsch schriftlich.
(4) Die SOOS GmbH ist berechtigt, auf die Gültigkeit einer vorhandenen Vollmacht zu vertrauen, solange ihr kein Widerruf, keine Einschränkung oder der Tod des Vollmachtgebers bekannt ist.
(5) Der Kunde kann eine über den Tod hinaus geltende Sondervollmacht erteilen. In diesem Fall ist die SOOS GmbH nicht verpflichtet, das Fortbestehen der Vollmacht aufgrund des Ablebens des Vollmachtgebers zu überprüfen.
8 Ausfolgung, Auslagerung
(1) Um einen ordnungsgemäßen Ablauf und die Durchführung aller erforderlichen Prüfungen zu gewährleisten, ist jede Ausfolgung, Auslagerung oder Standortverlagerung von eingelagerten Gegenständen eine vorherige Terminvereinbarung mit der SOOS GmbH erforderlich. Handelsübliche Mengen können, während der regulären Öffnungszeiten an allen Standorten ausgelagert werden. Für größere oder besondere Mengen ist aus Sicherheitsgründen eine gesonderte Abstimmung erforderlich.
(2) Die Auslagerung und Ausfolgung finden nach positiver Prüfung der Legitimation und Vorlage der erforderlichen Unterlagen statt. Im Falle offener Forderungen, ausstehender Legitimation oder Sicherheitsbedenken ist die SOOS GmbH berechtigt, die Ausfolgung zu verweigern.
9 Standortverlagerung und Transport
(1) Eine Veränderung des Lagerstandortes oder Überstellung der eingelagerten Gegenstände ist auf Kundenwunsch hin möglich.
Die Organisation des Transportes obliegt dem Kunden. Somit sind sämtliche in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten und Risiken, ab dem Zeitpunkt der Übergabe an den Transportdienstleister vom Kunden zu tragen. Die SOOS GmbH übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die nach der Übergabe der Edelmetalle an den Transportdienstleister eintreten.
(2) Es wird dem Kunden dringend empfohlen, für den Transport spezialisierte Werttransportunternehmen zu beauftragen und eine entsprechende Valorenversicherung abzuschließen. Auf Wunsch des Kunden kann die SOOS GmbH die Organisation eines versicherten Transports an ein spezialisiertes Werttransportunternehmen vermitteln. Alle Kosten für Transport, Versicherung und sonstige mit der Auslagerung und dem Transport verbundenen Aufwendungen trägt der Kunde.
(3) In Fällen höherer Gewalt, welche den regulären Geschäftsbetrieb bzw. den Zugang zum Lagerort oder die Durchführung von Ausfolgungen wesentlich beeinträchtigen, ist die SOOS GmbH berechtigt, Ausfolgungen, Auslagerungen oder Standortverlagerungen vorübergehend auszusetzen oder zu verschieben. Höhere Gewalt können sein: Naturereignisse, politische Unruhen, behördliche Anordnungen oder sonstige außergewöhnliche Umstände. In einem solchen Fall wird die SOOS GmbH den Kunden unverzüglich über die Situation und das weitere Vorgehen informieren. Etwaige Verzögerungen oder Einschränkungen begründen keine Ansprüche auf Schadenersatz.
10 Kündigung und Widerruf
(1) Sofern nichts Abweichendes vereinbart, wird der Lagervertrag auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Der Kunde kann den Lagervertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich kündigen. Die Kündigung wird zum Ende des Kalendermonats wirksam, vorausgesetzt, sämtliche eingelagerten Gegenstände wurden vor Vertragsende vollständig abgeholt, verkauft oder in ein anderes Lager eingelagert.
(2) Die SOOS GmbH kann den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende kündigen. Bereits erfolgte Leistungen und Lagergebühren werden bis zum Ende des laufenden Kalendermonats aliquot berechnet. Jeder begonnene Kalendermonat gilt als voller Monat und wird als solcher in Rechnung gestellt.
(3) Mit Vertragsende bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Lagergebühren bis zur vollständigen Abholung, dem Verkauf oder der Übertragung der eingelagerten Gegenstände durch den Kunden. Die Ausfolgung der Gegenstände erfolgt gemäß Punkt 8 Ausfolgung, Auslagerung.
11 Bestandsprüfung und Zutrittsregelung
(1) Die SOOS GmbH beauftragt mindestens zweimal jährlich einen unabhängigen Wirtschaftstreuhänder mit der Kontrolle, der gesammelt verwahrten Artikel, an jedem Lagerstandort. Diese regelmäßigen Bestandsprüfungen durch unabhängige Wirtschaftstreuhänder unterstreichen den hohen Transparenz‑ und Sicherheitsstandard der SOOS GmbH und der GVS‑Gruppe. Der Prüfer bestätigt gezielt die vollständige Übereinstimmung aller gesammelt verwahrten und gezählten Lagerbestände mit den Beständen, die in sämtlichen stückgenauen Lagerverträgen des Standorts angegeben sind. Das Ergebnis jeder Bestandsprüfung ist online abrufbar.
(2) Auf Wunsch stellt der Wirtschaftstreuhänder jedem Kunden gegen Kostenübernahme eine Einzelbestätigung über den jeweiligen Lagerbestand aus.
(3) Der Zutritt zu den Lagerbereichen ist ausschließlich autorisierten Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen der SOOS GmbH vorbehalten. Diese Zutrittsregelung stellt ein wesentliches Sicherheitsmerkmal dar und dient dem bestmöglichen Schutz sämtlicher Kundenbestände. Durch die strikte Zugangsbeschränkung gewährleistet die SOOS GmbH höchste Diskretion, Sicherheit und Transparenz bei der Lagerung.
12 Gebühren und Vergütung
(1) Die Lagergebühr ist jährlich im Voraus zu entrichten und beinhaltet Versicherungskosten. Die Lagergebühr wird mit der ersten Einlagerung fällig und jeweils im Voraus für 12 Monate berechnet. Der Berechnungsschlüssel für die Lagergebühren ist für jeden angebotenen Lagerstandort im jeweils gültigen Informationsblatt geregelt. Die Informationsblätter mit geltender Gebührenstruktur können jederzeit auf den GVS-Webseiten eingesehen oder in den Geschäftsräumen angefordert werden.
(2) Für die Höhe der Gebühren sind folgende Parameter maßgeblich, Art der Verwahrung, Standort des Lagers, Edelmetallart und Wert der eingelagerten Gegenstände. Bei der Einzelverwahrung wird die Gebühr individuell festgelegt.
(3) Die SOOS GmbH informiert ihre Kunden rechtzeitig über anstehende Fälligkeiten von Lagergebühren und ist bemüht, bei Zahlungsverzögerungen im Einzelfall gemeinsam mit dem Kunden eine praktikable Lösung zu finden.
Wird die fällige Lagergebühr trotz entsprechender Information nicht bezahlt, ist die SOOS GmbH berechtigt, Verzugszinsen bis zur gesetzlich zulässigen Höhe zu verlangen. Zur Sicherung aller Ansprüche aus dem Lagervertrag ist die SOOS GmbH berechtigt die Ausfolgung einzelner oder aller eingelagerter Gegenstände bis zur vollständigen Begleichung der offenen Lagergebühren und Kosten zurückzubehalten.
Vor der Ausübung dieser Rechte trägt die SOOS GmbH den Umständen des Einzelfalls bestmöglich Rechnung und wird den Kunden nach Möglichkeit nochmals kontaktieren, um eine einvernehmliche Lösung (z.B. geänderte Zahlungsmodalitäten) zu prüfen.
13 Anpassung der Gebühren und Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Gebührenanpassungen können auftreten, wenn sich Marktbedingungen, Versicherungskosten oder gesetzliche Vorgaben wesentlich verändern. Gebührenänderungen sind selten und werden nur im angemessenen Umfang vorgenommen. Änderungen werden dem Kunden mindestens drei Monate vor ihrem Inkrafttreten auf einem dauerhaften Datenträger (insbesondere per E‑Mail) bekanntgegeben und gelten ab dem folgenden Abrechnungszeitraum. Bei Erhöhung des Lagervolumens, der Wertmenge oder der Anzahl eingelagerter Gegenstände werden die Lagergebühren unter Berücksichtigung der aktuellen Preisstruktur entsprechend angepasst.
(2) Änderungen der AGB und der Gebührenstruktur gelten nur für die Zukunft und werden dem Kunden auf einem dauerhaften Datenträger (insbesondere per E‑Mail oder postalisch) mitgeteilt. Der Kunde ist berechtigt, den Lagervertrag bis zum Inkrafttreten der Änderungen schriftlich zu kündigen. In diesem Fall werden die Lagergebühren bis zum Wirksamwerden der Kündigung nach den bisherigen Bedingungen abgerechnet. Widerspricht der Kunde als Verbraucher den Änderungen fristgerecht, gilt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiter; die SOOS GmbH ist in diesem Fall berechtigt, den Lagervertrag unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist zu kündigen.
14 Versicherung
(1) Die SOOS GmbH unterhält für die Lagerung von Edelmetallen eine All‑Risk‑Versicherung zur Absicherung gegen physische Schäden und physischen Verlust der eingelagerten Gegenstände zum jeweils aktuellen Rohstoffwert. Als Referenz gilt der ausgewiesene Preis des zuletzt veröffentlichten LBMA-Fixings. Die Versicherung umfasst grundsätzlich alle versicherbaren Risiken („All‑Risk‑Deckung“).
(2) Ausgeschlossen sind insbesondere Schäden infolge von Krieg und kriegsähnlichen Ereignissen, staatlichen Eingriffen sowie Schäden durch nukleare, radioaktive, chemische, biologische oder vergleichbare Gefahren. Ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden aus bestimmten Cyberereignissen, Sanktionen sowie Terrorrisiken. Kurs‑, Marktpreis‑, Zins‑, Steuer‑ oder sonstige mittelbare oder Folgeschäden (einschließlich entgangenen Gewinns) sind von der Versicherung nicht umfasst.
15 Haftung
Die SOOS GmbH haftet uneingeschränkt für Vorsatz, grobe fahrlässige Pflichtverletzungen, sowie für Ansprüche aus zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die SOOS GmbH nur für Schäden, die auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen und die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags ermöglichen. Diese Haftung liegt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
16 Haftungsausschluss bei höherer Gewalt
Es besteht keine Haftung für Unmöglichkeit oder Verzögerung der Leistung bei höherer Gewalt, behördlichen Eingriffen, Streiks, Cyberangriffen und anderen vergleichbaren Ereignissen, sofern diese nicht von der SOOS GmbH vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Die Haftungsbeschränkungen dieses Vertrages gelten nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nicht für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der SOOS GmbH oder ihrer gesetzlichen Vertreter beruhen.
Soweit vorstehend die Haftung der SOOS GmbH beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die Haftung ihrer Mitarbeiter, Subunternehmer und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
Im Übrigen bleiben die Haftungsregelungen von Punkt 15 unberührt.
17 Datenschutz
(1) Die SOOS GmbH verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden gemäß DSGVO und österreichischem Datenschutzrecht zur Begründung, Durchführung und Beendigung des Lagervertrags und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten.
(2) Zur Auftragsabwicklung und Vertragserfüllung kann die SOOS GmbH personenbezogene Daten an andere Unternehmen der GVS‑Gruppe sowie an externe Dienstleister übermitteln, soweit dies erforderlich ist und diese zur Vertraulichkeit und Einhaltung der Datenschutzvorschriften verpflichtet sind.
(3) Der Kunde hat im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch gegen bestimmte Verarbeitungen sowie das Recht auf Beschwerde bei einer Datenschutz‑Aufsichtsbehörde.
(4) Im Übrigen gelten die datenschutzrechtlichen Hinweise der GVS‑Gruppe/Goldvorsorge, abrufbar unter der auf den GVS‑Webseiten veröffentlichten Datenschutzerklärung, die ergänzend auf die Datenverarbeitung im Zusammenhang mit diesem Lagervertrag Anwendung finden.
18 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für dieses Vertragsverhältnis gilt ausschließlich österreichisches materielles Recht, unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden rechtlichen Angelegenheiten ist Wien-Leopoldstadt, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzbestimmungen entgegenstehen.

+49 6104 987 22 77


Shop wählen
Österreich / Deutsch
International / Englisch
Ungarn / Ungarisch
Serbien / Serbisch
+49 6104 987 22 77
Altgold, Schmuck